Altdorfer
Altdorfer

Die Partnerschaft:

Altdorfer Biofleisch
und Naturland

Der Bio-Verband Naturland ist langjähriger Partner und Qualitätsgarant für Altdorfer Biofleisch. Das Biofleisch stammt zum Großteil aus der nahen Umgebung und kann somit in gleichbleibend hoher Frische verarbeitet werden.

Naturland, mit rund 3.500 Erzeugern in Deutschland einer der bedeutendsten Bio-Verbände, verfolgt einen ganzheitlichen ökologisch-sozialen Ansatz und weitaus strengere Bio-Richtlinien als die EU-Öko-Verordnung vorgibt:

  • ✓ Mehr Tierwohl
  • ✓ Nachhaltige Kreislaufwirtschaft
  • ✓ Praktizierter Natur- und Klimaschutz
  • ✓ Erhalt von Boden, Wasser und Artenvielfalt
  • ✓ Soziale Verantwortung

Die Naturland-Richtlinien:

Dem Tierwohl verpflichtet:

Naturland Richtlinien für Schweinehaltung

Die artgerechte Haltung für mehr Tierwohl

Schweine sind reinlich und koten gerne im Außenbereich, um ihren Stall nicht zu beschmutzen! Damit die Tiere diese und andere Verhaltensweisen wie Wühlen ausleben können, müssen Öko-Bauern das Umfeld der Tiere sorgfältig gestalten: Sie streuen die Liegeflächen mit weichem Stroh ein und bieten den Tieren Wühlmaterial an. Damit können diese ihren Spiel-, Such- und Nestbautrieb ausleben. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten und Einrichtungen für den Schweinekomfort sind Schweineduschen, Scheuerpfahl und vieles mehr. Im Stall steht den Öko-Schweinen dreimal so viel Platz zur Verfügung wie ihren konventionellen Artgenossen. Ein ständiger Auslauf ins Freie ermöglicht den Schweinen zusätzliche Bewegung und Klimareize wie Regen, Wind und Sonnenstrahlen - und senkt die Keim- und Schadgasbelastung gegenüber geschlossenen Stallungen.

Öko-Futter ist Pflicht

Öko-Schweine bekommen heute zu 100% Öko-Futter. Hierzu gehören neben dem Raufutter (Gras, Heu und Stroh) vor allem Getreide, Erbsen, Bohnen, Sojakuchen und Mineralien. Gentechnisch veränderte Rohstoffe sind tabu. Naturland Bauern müssen mindestens die Hälfte des Futters selbst erzeugen. Damit wird gleichzeitig die Zahl der Tiere an die zur Verfügung stehende Ackerfläche des Öko-Bauern angepasst. Naturland Schweinemäster mischen ihr Futter aus Getreide und Leguminosen zum großen Teil selbst. Natürlich wird das Futter ohne chemisch-synthetische Pestizide bzw. Düngemittel produziert.

Naturland setzt höhere Maßstäbe:

Naturland Öko und EU Bio im direkten Vergleich

Die Naturland Richtlinien verdeutlichen den umfassenden Ansatz im Verständnis des ökologischen
Landbaus im Unterschied zu den gesetzlichen Mindest-Regelungen der EU-Bio-Verordnung.


Naturland

EU-Öko-VO

Frisches Gras und Weidegang im Sommer für Rinder
Ganzjährige Silage-Fütterung erlaubt und kein verpflichtender
Weidegang für Rinder

Bio-Futter zu mind. 50% vom eigenen Hof für Schweine
Nur mind. 20% des Futters “aus der Region”

Zusätzliche Tierwohl-Kontrolle durch Naturland
Bio-Produktionsbedingungen, aber keine zusätzliche Tierwohl-Kontrolle

Tierbesatz-Obergrenze/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche:
10 Mastschweine
Tierbesatz-Obergrenze/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche:
14 Mastschweine

Naturland

EU-Öko-VO

Erhöhter Beitrag zum Klima- & Wasserschutz dank niedrigerem Tierbesatz und damit besserem Gleichgewicht zwischen Dung/Mist und landwirtschaftlicher Nutzfläche
Höherer Tierbesatz erlaubt

Verbesserter Trinkwasserschutz durch begrenzte organischer Gesamt-Düngermenge im Ackerbau
Unbegrenzte Gesamt-Düngermenge im Ackerbau

Mehr Vielfalt in den Fruchtfolgen dank Mindestanteil an Leguminosen (z.B. Kleegras)
Kein vorgegebener Mindestanteil an Leguminosen

Naturland

EU-Öko-VO

Verpflichtende Sozialstandards und jährliche Überprüfung: Sozial-Richtlinien umfassen Menschenrechte, freie Arbeitswahl, Gleichstellung, Kinderrechte, Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialleistungen, feste Arbeitsverträge uvm.
Sozialstandards nicht verankert

Naturland

EU-Öko-VO

Positivliste für zulässige Lebensmittelzusatzstoffe ist deutlich enger gefasst und bzgl. spezifischem Zweck bzw. Produktgruppen formuliert. So lässt Naturland weniger als die Hälfte (23) der EU-Zusatzstoffe (53) zu.
Weiter gefasste Positivliste für zulässige Lebensmittelzusatzstoffe. EU-Betriebe dürfen 53 Zusatzstoffe verwenden.

Naturland

EU-Öko-VO

Die Herkunft der Rohstoffe ist klar geregelt und entspricht den Anforderungen der Naturland Richtlinien. Die Rückverfolgbarkeit ist über alle Handelsstufen bis zum Erzeugerbetrieb sichergestellt.
Einsatz jeglicher Rohstoffe aus Quellen weltweit möglich (Orientierung an möglichst niedrigen Weltmarktpreisen) bei geringerem Richtlinienniveau, auch z.B. aus Ländern, die nur nach zur EU-Bio Verordnung äquivalenten Richtlinien arbeiten. Keine zwingende Rückverfolgbarkeit über alle Handelsstufen bis zum Erzeugerbetrieb.